Anmeldung eines Autos und der aktuelle Handelsregisterauszug

Die Anmeldung eines Firmenfahrzeugs und der aktuelle Handelsregisterauszug.

Wenn Sie ein Auto erwerben, müssen Sie – wenn sie es im Straßenverkehr in Gebrauch nehmen wollen – es an Ihren Wohnsitz bei der Zulassungsstelle zulassen.

Wenn volljährige Privatpersonen ein Auto anmelden, wird in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil II, der eVB (elektronische Versicherungsbestätigung), und ein gültiger Personalausweis benötigt. Der Personalausweis dient der Behörde als Legitimationsnachweis. Wie sieht es aber aus wenn eine Firma – also eine juristische Person – ein Auto zulassen möchte?

Juristische Personen sind u.a. eingetragene Vereine (kurz: e.V.), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmensgesellschaft (die UG – Mini GmbH) und Aktiengesellschaft (AG). Im Geschäftsverkehr werden juristische Personen durch ihre Organe wie dem Geschäftsführer einer GmbH vertreten.

Wenn also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft – eine juristische Person – ein Firmenfahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden möchte, muss die Gesellschaft – wie eine Privatperson – einen Legitimationsnachweis erbringen. Diesen Legitimationsnachweis müssen Sie erbringen, indem Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug bei der Zulassungsstelle vorlegen. Neben dem aktuellen Handelsregisterauszug benötigen Sie natürlich die vorbezeichneten Unterlagen, die auch eine Privatperson bei der Anmeldung eines Autos benötigt. Der im aktuellen Handelsregisterauszug benannte Geschäftsführer oder Prokurist der Gesellschaft müssen ein Personalausweis oder sonstiges Ausweisdokument vorlegen. Zu beachten ist insbesondere bei der Prokura, da es unterschiedliche Arten der Prokura gibt. Sollte Sie eine Dritte Person (einen Bevollmächtigten) mit der Anmeldung beauftragen, benötigt die bevollmächtigte Person eine entsprechende Vollmacht. Auch die Vertretung muss bei der Anmeldung den Handelsregisterauszug bei sich führen.

Kurzum: Ohne einen aktuellen Handelsregisterauszug, können Sie – als juristische Person – kein Auto anmelden. Der Handelsregisterauszug muss nicht in beglaubigter Form vorliegen. Eine einfache Ausfertigung im PDF- Format ist ausreichend.