Handelsregisterauszug und das rote Kennzeichen
Die sog. „Roten Kennzeichen“ werden für Prüfungsfahrten, Probefahrten oder Überführungsfahrten vergeben. Sie sind Autohändler oder betreiben eine Kfz-Werkstatt und wollen bei der Zulassungsstelle ein rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen) beantragen. Zwecks Erlangung wird u.a. auch ein aktueller Handelsregisterauszug benötigt, sollte Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen sein. Dies ist u.a. bei folgenden Rechtsformen der Fall: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), Unternehmensgesellschaft (UG – haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG) und Eingetragener Kaufmann (e.K).
Die „Roten Kennzeichen“, können Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Eine Liste (Anschriftenverzeichnis) aller Zulassungsstellen in Deutschland, können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt herunterladen.
Um einen aktuellen Handelsregisterauszug zu beantragen, füllen Sie das Formular aus. Sie erhalten Ihren Handelsregisterauszug innerhalb von 15 – 30 Minuten per Mail. Sollte Ihre Firma und/oder Ihr Unternehmen im Handelsregister nicht eingetragen sein, fallen für Sie keine Kosten an: