Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Was ist das Gewerbezentralregister?

Bevor es um eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister geht, muss geklärt werden, was das Gewerbezentralregister ist ? Das Gewerbezentralregister ist entgegen dem Wortlaut kein Register, wo alle Gewerbetreibende erfasst sind. Demnach hat es keinen direkten Bezug zur Gewerbeanmeldung.

Inhalt des Gewerbezentralregisters?

Im Gewerbezentralregister können juristische Personen (GmbH, AG und/oder UG) oder Einzelpersonen eingetragen werden. Allerdings nur solche, die u.a. gegen gewerbliche Bestimmungen verstoßen haben. Man könnte es u.a. mit dem Fahreignungsregister vergleichen: Beim Fahreignungsregister werden Sie als natürliche Person eingetragen, wenn Sie im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begehen (z.B. Rotlichtverstoß).

Die zwei häufigsten Eintragungsvarianten erfolgen:

1. Bei Entscheidungen der Verwaltung: Dies Betrifft u.a. die Ablehnung oder Widerruf einer Gewerbezulassung wegen Unzuverlässigkeit oder Ungeeignetheit; z.B: Sie betreiben ein Taxi-Unternehmen und Ihnen wird – durch die zuständige Verwaltung – die Konzession entzogen.

2. Bußgeldentscheidungen: Die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes verhängtes Bußgeld aus einem Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Wer erteilt die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister – wer stellt den Auszug aus ?

Das Bundeszentralregister in Bonn erteilt die Auskunft.

Wo wird der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gestellt ?

Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei Ihrer zuständigen Gewerbebehörde stellen.

Welche Unterlagen werden benötigt ?

Bei Juristische Personen (GmbH, UG oder AG) wird ein Handelsregisterauszug und bei Vereinen ein Vereinsregisterauszug benötigt.

Hier einen Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug online bestellen.

Wie kann ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gestellt werden?

Der Antrag muss vor Ort gestellt werden. Eine schriftliche Antragstellung ist nicht möglich. Online – nur dann, wenn Sie in Besitz des elektronischen Personalausweises sind.  Hierzu mehr unter: Bundesamt für Justiz.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Gebühren/Kosten belaufen sich auf 13,00 €.

Kurgefasst: Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist das Führungszeugnis fürs Gewerbe.