Firmenumzug Handelsregister
Anmeldpflicht im Handelsregister bei Firmenumzug
Für im Handelsregister angemeldete Unternehmen bestehen besondere Anmeldepflichten bei einem Umzug:
Die Änderung der Firmenanschrift ist beim zuständigen Registergericht in notarieller Form anzumelden. Die Anmeldung muss somit durch einen Notar durchgeführt werden. Das Registergericht wird die Änderung sodann im Handelsregister eintragen. Sobald die Änderung im Handelsregister zur Eintragung kommt, wird diese Änderung online veröffentlicht. In der Regel erhalten Sie auch vom Registergericht eine Kostenrechnung inkl. eines aktuellen Ausdrucks aus dem Handelsregister.
Ferner sollten Sie auch andere Stellen über Ihren Firmenumzug in Kenntnis zu setzen:
Das Finanzamt muss unbedingt über den Firmenumzug und der Änderung im Handelsregister informiert werden. Sollten Sie in ein anderes Bundesland – oder Bezirk – umziehen, sowohl dem alten Finanzamt, als auch dem neuen Finanzamt, der Umzug anzuzeigen ist. Grund: Ihrer Gesellschaft wird ggf. eine neue Steuernummer zugewiesen (Musteranschreiben Firmenumzug Handelsregister)
Folgende – nicht abschließende – Stellen sollten auch in Kenntnis gesetzt werden:
Versicherungsgesellschaften
Steuerberater
Sparkasse / Bank
Telefonanbieter
IHK
Gewerbemeldeamt
Der Nachweis der Änderung der Firmen- oder Geschäftsanschrift kann durch einen aktuellen Handelsregisterauszug erbracht werden.
Sie können einen aktuellen Handelsregisterauszug online bestellen. Den Auszug erhalten Sie innerhalb von 15 bis 30 Minuten per Mail.