Eintragungspflichtige Tatsachen

Im Handelsregister werden zwangsweise Tatsachen eingetragen, teilweise können Tatsachen auch freiwillig eingetragen werden, falls diese eintragungsfähig sind.

Eintragungspflichtige Tatsachen

Für die Prokura iSd § 53 HGB besteht grundsätzlich eine Eintragungspflicht. Eintragungspflichtge Tatsachen  sind u.a. auch:  Die Satzung/Auflösung iSd § 34 HGB, etwaige Satzungsänderungen iSd § 54 GmbHG, etwaige Erhöhungen des Stammkapitals iSd § 57 GmbHG, die Liquidaton der Gesellschaft iSd § 67 GmbHG. Auch Kaufleute iSd § 29 HGB haben sich im Handelsregister einzutragen, sodass die Eigenschaft als  „Kaufmann“ eine eintragungspflichtige Tatsache darstellt. Die Auflistung ist nicht abschließend. Auch kann ein etwaiges Registergericht nicht entscheiden für welche Tatsachen eine Eintragungspflicht besteht, sodass diesbezüglich kein Raum für Ermessensentscheidungen besteht.

Eintragungsfähige Tatsachen

Es bestehen auch „Eintragungsunfähige Tatsachen“. Eintragungsunfähige Tatsachen ist beispielhaft  die Erteilung einer (Handlungs)- Vollmacht iSd § 54 HGB oder die Tatsache, dass bei einer Kapitalgesellschaft (KG) der der Gesellschaftervertrag nicht ins Handelsregister eingetragen wird.

Tatsachen ins Handelsregister eintragen lassen

Es gibt auch Tatsachen, die für die Gesellschaft/Unternehmen von Bedeutung sind, sodass die Möglichkeit besteht, etwaige Tatsachen durch das Registergericht zur Eintragung zu bringen.

Informationen aus dem Handelsregister, wie einen aktuellen Handelsregisterauszug, können Sie online bestellen:

Füllen Sie hierzu das Formular aus. Sollte die von Ihnen gesuchte Gesellschaft im Handelsregister nicht eingetragen sein, fallen keine Kosten für Sie an.

    Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist am 01.08.2022 bundesweit in Kraft getreten. Sie können demnach sämtliche Dokumente aus dem Handelsregister (u.a. den Aktuellen Handelsregisterauszug, den Chronologischen Handelsregisterauszug, die Liste der Gesellschafter) beim Registerportal der Länder kostenlos einsehen und tagesaktuell abrufen.

    Unser kostenpflichtiger Service richtet sich an Gesellschaften, Unternehmen, Firmen und / oder Personen, die nach den jeweiligen Gesellschaften suchen und /oder nur bedingte Informationen haben. Wir übernehmen für Sie Recherchetätigkeiten (u.a. wenn Ihnen die vollständigen Angaben zur Gesellschaft nicht vorliegen) und senden Ihnen den Handelsregisterauszug per Mail, Fax oder postalisch. Ferner können Sie bei uns die benötigten Dokumente telefonisch (Anrufbeantworter) bestellen und per Mail, Fax oder Post erhalten.

    Sollte die von Ihnen gesuchte Firma im Handelsregister nicht eingetragen sein, fallen für Sie keine Kosten an.

    Ihren benötigten Handelsregisterauszug können Sie durch das ausfüllen des Formular online bei uns kostenpflichtig bestellen:

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    Zwischensumme: 13,00 €
    Steuersatz: 19 %
    Umsatzsteuer: 2,47
    Endsumme: 15,47 € (inkl. MwSt.)

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