Zurückweisungsbeschluss Handelsregister

Was ist ein Zurückweisungsbeschluss – im Bereich des Handelsregisterrechts ?

Wenn im Handelsregister eine Tatsache von einem Notar zur Eintragung erfolgt, prüft das Registergericht, ob es sich um eine Eintragungsfähige Tatsache handelt. Sollten die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen, erfolgt die Eintragung und anschließend die Bekanntmachung im Handelsregister. Sollte es sich aber um eine nichteintragungsfähige Tatsache handeln, erlässt das Registergericht einen Zurückweisungsbeschluss.