Wo wird ein Handelsregisterauszug benötigt?

Handelsregisterauszüge werden vor allem von Gesellschaften, Firmen oder sonstigen Unternehmen – wie der Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmensgesellschaft (UG), Eingetragene Vereine (e.V.) und Partnerschaften (PartG) – immer wieder benötigt: Sie sind wichtig, wenn eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft nach Außen auftritt (etwa um Geschäftsbeziehungen aufzunehmen). Sie sind also vergleichbar mit dem Personalausweis bei einer natürlichen Person, der als Identitätsnachweis dient.

Sobald Sie die Selbständigkeit beginnen, benötigen Sie häufig gleich mehrfach aktuelle Handelsregisterauszüge und/oderähnliche Dokumente wie den „chronologischen Handelsregisterauszug“.

1. Eröffnung eines Bankkontos

Der erste Schritt nach der Gründung bzw. Beurkundung einer Kapitalgesellschaft ist der Weg zu der Sparkasse bzw. einer Bank. Wenn Sie sich z. B. für die Rechtsform „GmbH“ entschieden haben, müssen Sie die Stammeinlage auf ein Konto, welches ausschließlich für die Gesellschaft  – als juristische Person – eröffnet wird, zur Einzahlung bringen. Da Ihre Gesellschaft sofort nach der Gründung nicht ins Handelsregister eingetragen wird und somit rechtlich noch nicht existenz ist, eröffnet die Sparkasse oder die Bank das Konto als i.Gr. („in Gründung“). Sobald das Registergericht die Eintragung vollzogen hat und dies zur Veröffentlichung gebracht worden ist, müssen Sie der Bank zum Nachweis einen aktuellen Handelsregisterauszug vorlegen.

2. Der (Miet)-Vertrag

Nachdem Sie das Konto eröffnet haben, suchen Sie sich möglicherweise Büroräumlichkeiten. Auch Ihr zukünftiger Vermieter, verlangt zumeist zwecks Legitimationsnachweis der Gesellschaft einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister. Das betrifft natürlich nicht nur einen etwaigen Mietvertrag, sondern bezieht sich auf jedes Rechtsgeschäft wie z.B. Handyvertrag, Bestellungen im Internet oder einer ggf. zwingend vorgeschriebenen Versicherung.

3. Registrierung bei Behörden (Finanzamt)

Wenn Sie eine Rechnung schreiben, wird zwingend eine Steuernummer benötigt. Sie können für Ihre Kapitalgesellschaft nicht Ihre eigene Steuernummer verwenden. Nach der Abgabeordnung (AO) müssen Sie die Gesellschaft innerhalb von 4 Wochen beim zuständigen Finanzamt anmelden. Hierzu müssen Sie einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen oder durch Ihren Steuerberater ausfüllen lassen. Unter Punkt 1.7. des Fragebogens müssen Sie Angaben zum Gesellschaftervertrag bzw. zur Satzung und der Eintragung ins Handelsregister machen. Einige Finanzämter benötigen als Nachweis der Eintragung ins Handelsregister und insbesondere des Stammkapitals und des gesetzlichen Vertreters sowohl einen aktuellen Handelsregisterauszug als auch den Gesellschaftervertrag.

4. Fördermittel

Es gibt zahlreiche Fördermittel für Existenzgründer  die vom Staat oder von Aufbaubanken bereitgestellt werden. Bei der Beantragung eines Fördermittels müssen Sie sich als Empfänger ordnungsgemäß legitimieren. Auch diesbezüglich benötigt die Aufbaubank von Ihrer Gesellschaft einen aktuellen Handelsregisterauszug.

5. Öffentliche Ausschreibung

Sobald ein Vergabeverfahren für eine Auftragsvergabe läuft und Sie als Gesellschaft der Aufforderung ein Angebot abzugeben nachkommen wollen, benötigen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug, um dem Auftraggeber (in der Regel eine Kommune, Behörde oder sonstige Anstalt des öffentlichen Rechts) den Nachweis zu erbringen, dass Ihre Gesellschaft existiert. Einige Auftraggeber verlangen sogar von den Auftragnehmern, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen: Erfolgt keine Eintragung, ist die Firma auszuschließen (Vgl. VK Bund, Beschluss vom 30.09.2016, VK 1 – 86 / 16, Datenbank VergabePortal, Zugriff am 5.2.2020).

Sie können jederzeit über das Formular einen aktuellen Handelsregisterauszug online bestellen.

    Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist am 01.08.2022 bundesweit in Kraft getreten. Sie können demnach sämtliche Dokumente aus dem Handelsregister (u.a. den Aktuellen Handelsregisterauszug, den Chronologischen Handelsregisterauszug, die Liste der Gesellschafter) beim Registerportal der Länder kostenlos einsehen und tagesaktuell abrufen.

    Unser kostenpflichtiger Service richtet sich an Gesellschaften, Unternehmen, Firmen und / oder Personen, die nach den jeweiligen Gesellschaften suchen und /oder nur bedingte Informationen haben. Wir übernehmen für Sie Recherchetätigkeiten (u.a. wenn Ihnen die vollständigen Angaben zur Gesellschaft nicht vorliegen) und senden Ihnen den Handelsregisterauszug per Mail, Fax oder postalisch. Ferner können Sie bei uns die benötigten Dokumente telefonisch (Anrufbeantworter) bestellen und per Mail, Fax oder Post erhalten.

    Sollte die von Ihnen gesuchte Firma im Handelsregister nicht eingetragen sein, fallen für Sie keine Kosten an.

    Ihren benötigten Handelsregisterauszug können Sie durch das ausfüllen des Formular online bei uns kostenpflichtig bestellen:

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    Registernummer:

    Sitz der Firma: (falls bekannt)

    Firmenadresse (falls bekannt)

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    Vollständiger Firmen-Name: (*)

    Anschrift: (*)

    PLZ/Ort: (*)

    Telefonnummer: (*)

    Fax:

    e-Mail Adresse: (*)

    Ihr Handelsregisterauszug:(*)

    Zwischensumme: 13,00 €
    Steuersatz: 19 %
    Umsatzsteuer: 2,47
    Endsumme: 15,47 € (inkl. MwSt.)

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