Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Was ist das Gewerbezentralregister?

Bevor es um eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister geht, sollte zunächst geklärt werden, was das Gewerbezentralregister ist. Entgegen der Bezeichnung handelt es sich dabei nicht um ein Register, in dem alle Gewerbetreibenden erfasst sind.

Das Gewerbezentralregister steht daher nicht in direktem Zusammenhang mit der Gewerbeanmeldung, sondern dokumentiert bestimmte gewerberechtlich relevante Verstöße.

Inhalt des Gewerbezentralregisters

Im Gewerbezentralregister können sowohl juristische Personen (zum Beispiel GmbH, UG oder AG) als auch Einzelpersonen eingetragen sein. Einträge erfolgen jedoch ausschließlich dann, wenn gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen wurde.

In seiner Funktion lässt sich das Gewerbezentralregister mit dem Fahreignungsregister vergleichen.
Während dort Verkehrsverstöße natürlicher Personen erfasst werden, werden im Gewerbezentralregister gewerberechtliche Verstöße dokumentiert.

Häufige Eintragungsgründe sind:

Wer erteilt die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn erteilt.

Wo wird der Antrag auf Auskunft gestellt?

Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird bei der zuständigen Gewerbebehörde gestellt.

Weitere Informationen zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister finden Sie unter:

Bundesamt für Justiz

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei juristischen Personen wie GmbH, UG oder AG ist ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen.
Bei Vereinen wird ein Vereinsregisterauszug benötigt.

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Wie kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister muss grundsätzlich persönlich bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Eine schriftliche Antragstellung ist nicht möglich.

Eine Online-Beantragung ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller im Besitz eines elektronischen Personalausweises ist. Weitere Informationen stellt das Bundesamt für Justiz bereit.

Welche Kosten fallen an?

Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 Euro.

Kurz zusammengefasst:
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister entspricht dem Führungszeugnis für Gewerbetreibende.