Gewerbe-Leasing

Was ist Leasing? Definition, Voraussetzungen und Unterschiede

Leasing ist aus dem wirtschaftlichen Alltag in Deutschland nicht mehr wegzudenken.
Häufig wird Leasing mit Fahrzeugen in Verbindung gebracht, tatsächlich können jedoch
zahlreiche betriebliche Investitionen geleast werden.

Unternehmen nutzen Leasing insbesondere, um Investitionen zu tätigen,
ohne eigenes Kapital einzusetzen.
Je nach Branche werden unterschiedliche Wirtschaftsgüter geleast,
zum Beispiel Maschinen, Fahrzeuge, medizinische Geräte oder technische Anlagen.

Was ist Leasing?

Eine gesetzliche Definition des Begriffs Leasing existiert bislang nicht.
Juristisch handelt es sich um einen Nutzungsüberlassungsvertrag,
der Elemente eines Mietvertrags aufweist.

Der Leasinggeber finanziert einen Gegenstand und überlässt diesen dem Leasingnehmer
gegen Zahlung einer regelmäßigen Leasingrate.
Der Leasingnehmer erwirbt kein Eigentum, sondern zahlt für die zeitlich begrenzte Nutzung.
Leasing stellt damit eine Form der Fremdfinanzierung dar.

Voraussetzungen für das Gewerbeleasing

Die konkreten Voraussetzungen für ein Leasinggeschäft hängen vom jeweiligen Leasinggeber ab.
Grundsätzlich wird jedoch eine ausreichende Bonität des Unternehmens vorausgesetzt.

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird in der Regel anhand steuerlicher Unterlagen
wie betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder Jahresabschlüssen geprüft.
Zusätzlich greifen Leasinggesellschaften häufig auf Wirtschaftsauskunfteien zurück.

Erforderliche Unterlagen für das Gewerbeleasing

Welche Unterlagen benötigt werden, ist einzelfallabhängig.
Typischerweise werden jedoch folgende Dokumente verlangt:

Unterschied zwischen Leasing und Ratenkredit

Der wesentliche Unterschied zwischen Leasing und einem Ratenkredit liegt in der Eigentumsfrage.

Beim Leasing bleibt der Leasinggeber Eigentümer des Gegenstands. Der Leasingnehmer zahlt ausschließlich für die Nutzung.

Bei einem Ratenkredit wird der Gegenstand wirtschaftlich dem Kreditnehmer zugeordnet.
Häufig erfolgt jedoch eine Sicherungsübereignung zugunsten der Bank, bis der Kredit vollständig zurückgezahlt ist.

Leasing mit Kaufoption

Grundsätzlich endet ein Leasingvertrag ohne Eigentumsübergang. Einige Leasingmodelle sehen jedoch eine Kaufoption oder eine sogenannte Andienung vor.

Bei der Rückgabe wird der Leasinggegenstand nach Vertragsende unter Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Zustands zurückgegeben. Bei der Andienung erhält der Leasingnehmer ein Kaufangebot.

Leasingverträge mit Kaufoption können steuerliche Risiken mit sich bringen und sollten sorgfältig geprüft werden.

Fungibilität beim Leasing

Fungibilität beschreibt die Wiederverwertbarkeit eines Leasinggegenstands. Der Gegenstand muss rechtlich selbstständig sein und auch von Dritten genutzt werden können.

Umsatzsteuerliche Behandlung von Leasingverträgen

Die umsatzsteuerliche Einordnung von Leasingverträgen als Lieferung oder sonstige Leistung richtet sich nach den Vorgaben der Finanzverwaltung.

Weitere Informationen finden sich im entsprechenden Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen.