Handelsregisterauszug im Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken
Handelsregisterauszug wird immer wichtiger für Unternehmen
Der Handelsregisterauszug ist im Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Gesellschaften oder Unternehmen – juristische Personen – die im Handelsregister eingetragen sind, benötigen des Öfteren einen Handelsregisterauszug.
Für eine Kontoeröffnung der Gesellschaft fordert die Bank einen aktuellen Handelsregisterauszug und/oder die Liste der Gesellschafter, um zunächst festzustellen, wer insbesondere Unterschriftsberechtigt ist, wie der Firmenname lautet, wo die Gesellschaft ihren Firmensitz hat und welche Personen anteilsberechtigt sind.
Der aktuelle Handelsregisterauszug – der im oberen Bereich einen Zeitstempel aufweist – sollte nicht älter als 3 bis 6 Monate sein. So wird z.B. im Bereich des Vergabeverfahrens von den meisten Submissionsstellen ein aktueller Handelsregisterauszug verlangt, der nicht älter als 3 Monate sein darf. Auch Banken fordern von Gesellschaften bei der Kontoeröffnung einen aktuellen Handelsregisterauszug – der ebenfalls nicht älter als 3 Monate ist. Dies ist darin begründet, damit die Submissionsstelle oder die Bank den aktuellen Status der Gesellschaft nachvollziehen kann. Sollte z.B. die Gesellschaft sich in Liqidation befinden oder bereits aus dem Handelsregister gelöscht worden sein – z.B. von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB – wäre der Abruf eines aktuellen Handelsregisterauszugs nicht möglich. Beim chronologischen Handelsregisterauszug kann dann nachvollzogen werden, wann die Gesellschaft gelöscht worden ist und wer der letzte Geschäfsführer gewesen ist.
Der aktuelle Handelsrauszug gibt dem Vertragspartner demnach die Gewissheit, dass die Gesellschaft nicht bereits aus dem Handelsregister gelöscht ist oder von Amts wegen gelöscht worden ist. Allerdings ist zu beachten, dass ein Handelsregisterauszug keine absolute Sicherheit begründet. So kann eine Gesellschaft bereits insolvent sein oder die Gesellschaft kann geschlossen sein, ohne dass diese Tatsasche im Handelsregister eingetragen worden ist.
Neben den vorbezeichneten Bereichen wird der Handelsregisterauszug auch anderwertig benötigt:
So benötigen Gesellschaften bei der Kfz-Zulassungsstelle einen aktuellen Handelsregisterauszug, wenn Sie ein Firmenfahrzeug zulassen wollen. Der aktuelle Handelsregisterauszug wird auch bei etwaigen Vertragsabschlüssen – Handyvertrag, Telefonanschluss, Stromversorgungsvertrag – verlangt. Der Handelsregisterauszug dient dem Vertragspartner u.a. als Identitätsnachweis.
Firma „unbekannt Verzogen“ – Handelsregisterauszug kann abhilfe schaffen:
Ein Rückbrief ist für Gläubiger (Firmen) kein unbekanntes Geschehen. Da liegt die Rechnung, die kurz zuvor versandt worden ist, mit einem Retourenaufkleber mit dem Hinweis „Empfänger unbekannt verzogen“ oder „Empfänger/Firma unter der angegebene Anschrift nicht zu ermitteln“ im eigenen Briefkasten. Oft ist der Grund nur ein harmloser Firmenumzug der Gesellschaft – also die Anschrift der Gesellschaft hat sich geändert. Oftmals kommt es vor, dass Firmenpartner die Geschäftspartner über einen Firmenumzug nicht in Kenntnis
setzen.
Aber wie jetzt die Gesellscchaft bzw. die Firmenanschrift ausfindig machen ?
Hier kommt das Handelsregister zur Hilfe. Sollte die Firma/Gesellschaft im Handelsregister eingetragen sein, so kann die aktuelle Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister abgerufen werden. Dem aktuellen Handelsregisterauszug kann die neue Geschäftsanschrift entnommen werden, falls diese dem Handelsregister gemeldet worden ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Gesellschaft über einen Notar die neue Geschäftsanschrift dem Handelsregsiter meldet. Dies liegt daran, dass etwa Banken, der Telefonanbieter oder der neue Vermieter stets einen aktuellen Handelsregisterauszug fordern bzw. nach dem Umzug nachfordern.
Aus diesem Grund kann davon ausgegangen werden, dass Gesellschaften ihre neue Anschrift dem Handelsregster melden.
Der Handelsregisterauszug – ob nun der aktuelle oder der chronologische – ist aus den genannten Gründen im Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken.
Einen aktuellen Handelsregisterauszug können Sie online bestellen. Füllen Sie hierzu einfach das Formular aus: Den aktuellen Handelsregisterauszug erhalten Sie per eMail im PDF-Format innerhalb von 15 – 30 Minuten.