Elektronische Führung des Handelsregisters

Das Handelsregister wird seit dem 01.01.2007 in elektronischer Form geführt (EHUG – Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister ).

Ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister – durch einen Notar – in elektronischer Form einzureichen.

Auf der Internetseite der Bundesnotarkammer können Sie die Kosten entnehmen, die Ihnen – beim Notar – entstehen.