Das Transparenzregister

Das Transparenzregister

Das Transparenzregister ist ein im Geldwäschegesetz (GwG) verankertes elektronisches Register. Es dient der Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und bestimmten Vereinigungen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Geführt wird das Transparenzregister durch den Bundesanzeiger Verlag. Es ist ein eigenständiges Register und nicht mit dem Handelsregister zu verwechseln.

Wer ist im Transparenzregister einzutragen?

Eintragungspflichtig sind grundsätzlich juristische Personen des Privatrechts sowie eingetragene Personengesellschaften. Dazu zählen unter anderem:

Diese Rechtsträger müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten – also die natürlichen Personen, die letztlich Eigentum oder Kontrolle ausüben – an das Transparenzregister melden.

Gibt es Ausnahmen von der Mitteilungspflicht?

Eine gesonderte Mitteilung an das Transparenzregister kann entfallen, wenn die erforderlichen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits vollständig, aktuell und elektronisch abrufbar aus anderen öffentlichen Registern sind (sog. Mitteilungsfiktion).

In der Praxis sollten Unternehmen jedoch sorgfältig prüfen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Insbesondere bei älteren Eintragungen oder komplexen Beteiligungsstrukturen greift die Mitteilungsfiktion häufig nicht.

Abgrenzung zum Handelsregister

Das Handelsregister enthält gesellschaftsrechtliche Informationen wie Firma, Sitz, Geschäftsführung oder Kapitalangaben. Das Transparenzregister hingegen erfasst ausschließlich Informationen zu den wirtschaftlich Berechtigten.

Beide Register verfolgen unterschiedliche Zwecke und ergänzen sich, ersetzen sich jedoch nicht gegenseitig.

Bußgelder bei Verstößen

Verstöße gegen die Mitteilungspflichten an das Transparenzregister stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Es können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden, in schweren Fällen auch deutlich höhere Beträge.

Weitere Informationen und Unterstützung

Das Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger Verlag geführt (Service-Nummer: 0800 / 1 23 43 37). Rechtliche Auskünfte erteilt das Bundesverwaltungsamt.

Durch einen Handelsregisterauszug können Sie unter anderem feststellen, wann Ihre Gesellschaft im Handelsregister eingetragen wurde. Dies kann bei der Prüfung einer möglichen Mitteilungspflicht hilfreich sein.

Einen Handelsregisterauszug können Sie einfach online bestellen: