Das Transparenzregister

Das Transparenzregister (geführt vom Bundesanzeiger Verlag) ist ein im Geldwäschegesetzt verankertes Register. Seit dem 01. Oktober 2017 sind die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften einzutragen. Hierzu zählen auch nichtrechtsfähige Stiftungen und Trusts.

Alle juristischen Personen des Privatrechts (UG, GmbH, AG, e.V.) und im Handelsregister eingetragene Personengesellschaften (OHG, KG) müssen ihre sogenannten wirtschaftlich Berechtigten, also ihre Gesellschafter, dem Register melden.

Es gibt allerdings Ausnahmen:

Eine Eintragung ist nicht notwendig,  wenn die erforderlichen Angaben,  bereits elektronisch abrufbar sind (etwa aus dem Handelsregister).

Da das Handelsregister seit dem 01.01.2007 elektronisch geführt wird, kann davon ausgegangen werden, dass Gesellschaften die nach dem 01.01.2017 beim Handelsregister angemeldet worden sind, sich nicht einzutragen brauchen. Allerdings sollten alle Unternehmen prüfen, wann sie im Handelsregister eingetragen worden sind und ob eine Eintrag beim Transparenzregister erforderlich ist.

Bitte beachten Sie, dass Verstöße gegen die Transparenzpflicht als Ordnungswidrigkeit –  mit Bußgeldern bis zu 100.000 € – geahndet werden können.

Das Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger Verlag geführt (Service-Nummer: 0800 / 1 23 43 37). Rechtliche Auskünfte erteilt das Bundesverwaltungsamt.

Laden Sie sich das „Hinweisblatt zur Mitteilungspflicht an das Transparenzregister“ herunter.

Lassen Sie sich ggf. beraten oder setzen Sie sich mit dem Bundesverwaltungsamt oder dem Transparenzregister in Verbindunung.

Durch einen Auszug aus dem Handelregister können sie erkennen, wann Ihre Gesellschaft beim Handelsregister angemeldet worden ist. Einen Handelsregisterauszug können Sie einfach online bestellen:

    Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist am 01.08.2022 bundesweit in Kraft getreten. Sie können demnach sämtliche Dokumente aus dem Handelsregister (u.a. den Aktuellen Handelsregisterauszug, den Chronologischen Handelsregisterauszug, die Liste der Gesellschafter) beim Registerportal der Länder kostenlos einsehen und tagesaktuell abrufen.

    Unser kostenpflichtiger Service richtet sich an Gesellschaften, Unternehmen, Firmen und / oder Personen, die nach den jeweiligen Gesellschaften suchen und /oder nur bedingte Informationen haben. Wir übernehmen für Sie Recherchetätigkeiten (u.a. wenn Ihnen die vollständigen Angaben zur Gesellschaft nicht vorliegen) und senden Ihnen den Handelsregisterauszug per Mail, Fax oder postalisch. Ferner können Sie bei uns die benötigten Dokumente telefonisch (Anrufbeantworter) bestellen und per Mail, Fax oder Post erhalten.

    Sollte die von Ihnen gesuchte Firma im Handelsregister nicht eingetragen sein, fallen für Sie keine Kosten an.

    Ihren benötigten Handelsregisterauszug können Sie durch das ausfüllen des Formular online bei uns kostenpflichtig bestellen:

    Firmenname: (*)

    Registernummer:

    Sitz der Firma: (falls bekannt)

    Firmenadresse (falls bekannt)

    Rechnungsempfänger : (*)

    Vollständiger Firmen-Name: (*)

    Anschrift: (*)

    PLZ/Ort: (*)

    Telefonnummer: (*)

    Fax:

    e-Mail Adresse: (*)

    Ihr Handelsregisterauszug:(*)

    Zwischensumme: 13,00 €
    Steuersatz: 19 %
    Umsatzsteuer: 2,47
    Endsumme: 15,47 € (inkl. MwSt.)

    Zahlungsmethode: (*)
    Rechnung

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Auto.