Änderung des Firmennamens
Sie haben Ihren Firmennamen geändert und wollen prüfen ob die Änderung im Handelsregister eingetragen ist. Fordern Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug an:
Haben Sie Ihren Firmennamen bereits geändert ?
Sollten Sie bereits Ihren Firmennamen geändert haben und ist die Änderung im Handelsregister eingetragen, dürfen Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartner (Vermieter, Bank, Vertragspartner, Versicherungsgesellschaften) von der Namensänderung in Kenntnis zu setzen.
Einen entsprechenden Nachweis können Sie mit einem Handelsregisterauszug erbringen.
Welchen Handelsregisterauszug sollte oder kann ich vorlegen ?
Es gibt unterschiedliche Dokumente, die Sie vorlegen können:
1. Historischer Handelsregisterauszug
2. Chronologischer Handelsregisterauszug
3. Aktueller Handelsregisterauszug
Historischer Handelsregisterauszug
Der historische Handelsregisterauszug ist nur eine Ablichtung von Registerblättern (Papierauszüge) die in digitaler Form umgewandelt worden sind, sodass der historische Handelsregisterauszug ungeeignet ist.
Chronologischer Handelsregisterauszug
Der chronologische Handelsregisterauszug stellt die aktuelle Eintragung – aber auch die im Handelsregister gegenstandslos gewordenen Eintragungen – dar. Demnach kann aus dem chronologischen Handelsregisterauszug sowohl der ursprüngliche, als auch der aktuelle Firmenname entnommen werden. Vorteil: Wenn Sie den chronologischen Handelsregisterauszug Ihren Geschäftspartner zusenden, kann dieser Ihren Auszug einfacher zuordnen, da dem Geschäftspartner logischerweise der aktuelle (neue) Firmenname nicht geläufig ist.
Aktueller Handelsregisterauszug
Der aktuelle Handelsregisterauszug beinhaltet Eintragungen (Firmennamen) zu Ihrem Unternehmen, die aktuell beim Handelsregister hinterlegt sind: Also den aktuellen Firmennamen. Ein Geschäftspartner könnte beim Vorliegen eines aktuellen Handelsregisterauszugs, diesen nicht zuordnen.
Es wird empfohlen – bei einer Namensänderung – entweder den chronologischen Handelsregisterauszug oder den aktuellen und den chronologischen Handelsregisterauszug einzureichen.
Sie können alle Dokumente aus dem Handelsregister online bestellen: