Änderung des Firmennamens

Sie haben Ihren Firmennamen geändert und wollen prüfen ob die Änderung im Handelsregister eingetragen ist. Fordern Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug an:

Haben Sie Ihren Firmennamen bereits geändert ?

Sollten Sie bereits Ihren Firmennamen geändert haben und ist die Änderung im Handelsregister eingetragen, dürfen Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartner (Vermieter, Bank, Vertragspartner, Versicherungsgesellschaften) von der Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

Einen entsprechenden Nachweis können Sie mit einem Handelsregisterauszug erbringen.

Welchen Handelsregisterauszug sollte oder kann ich vorlegen ?

Es gibt unterschiedliche Dokumente, die Sie vorlegen können:

1. Historischer Handelsregisterauszug
2. Chronologischer Handelsregisterauszug
3. Aktueller Handelsregisterauszug

Historischer Handelsregisterauszug

Der historische Handelsregisterauszug ist nur eine Ablichtung von Registerblättern (Papierauszüge) die in digitaler Form umgewandelt worden sind, sodass der historische Handelsregisterauszug ungeeignet ist.

Chronologischer Handelsregisterauszug

Der chronologische Handelsregisterauszug stellt die aktuelle Eintragung  – aber auch die im Handelsregister gegenstandslos gewordenen Eintragungen – dar. Demnach kann aus dem chronologischen Handelsregisterauszug sowohl der ursprüngliche, als auch der aktuelle Firmenname entnommen werden.  Vorteil: Wenn Sie den chronologischen Handelsregisterauszug Ihren Geschäftspartner zusenden, kann dieser Ihren Auszug einfacher zuordnen, da dem Geschäftspartner logischerweise der aktuelle (neue) Firmenname nicht geläufig ist.

Aktueller Handelsregisterauszug

Der aktuelle Handelsregisterauszug beinhaltet Eintragungen (Firmennamen) zu Ihrem Unternehmen,  die aktuell beim Handelsregister hinterlegt sind: Also den aktuellen Firmennamen. Ein  Geschäftspartner könnte beim Vorliegen eines aktuellen Handelsregisterauszugs, diesen nicht zuordnen.

Es wird empfohlen – bei einer Namensänderung – entweder den chronologischen Handelsregisterauszug oder den aktuellen und den chronologischen Handelsregisterauszug einzureichen.

Sie können alle Dokumente aus dem Handelsregister online bestellen:

    Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist am 01.08.2022 bundesweit in Kraft getreten. Sie können demnach sämtliche Dokumente aus dem Handelsregister (u.a. den Aktuellen Handelsregisterauszug, den Chronologischen Handelsregisterauszug, die Liste der Gesellschafter) beim Registerportal der Länder kostenlos einsehen und tagesaktuell abrufen.

    Unser kostenpflichtiger Service richtet sich an Gesellschaften, Unternehmen, Firmen und / oder Personen, die nach den jeweiligen Gesellschaften suchen und /oder nur bedingte Informationen haben. Wir übernehmen für Sie Recherchetätigkeiten (u.a. wenn Ihnen die vollständigen Angaben zur Gesellschaft nicht vorliegen) und senden Ihnen den Handelsregisterauszug per Mail, Fax oder postalisch. Ferner können Sie bei uns die benötigten Dokumente telefonisch (Anrufbeantworter) bestellen und per Mail, Fax oder Post erhalten.

    Sollte die von Ihnen gesuchte Firma im Handelsregister nicht eingetragen sein, fallen für Sie keine Kosten an.

    Ihren benötigten Handelsregisterauszug können Sie durch das ausfüllen des Formular online bei uns kostenpflichtig bestellen:

    Firmenname: (*)

    Registernummer:

    Sitz der Firma: (falls bekannt)

    Firmenadresse (falls bekannt)

    Rechnungsempfänger : (*)

    Vollständiger Firmen-Name: (*)

    Anschrift: (*)

    PLZ/Ort: (*)

    Telefonnummer: (*)

    Fax:

    e-Mail Adresse: (*)

    Ihr Handelsregisterauszug:(*)

    Zwischensumme: 13,00 €
    Steuersatz: 19 %
    Umsatzsteuer: 2,47
    Endsumme: 15,47 € (inkl. MwSt.)

    Zahlungsmethode: (*)
    Rechnung

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