Handelsregister Bekanntmachungen

Dem HGB, GenG, PartGG  ist zu entnehmen, dass Eintragungen im Handelsregister bekannt zu machen sind. Bei etwaigen „Handelsregister Bekanntmachungen“ – die online veröffentlicht werden – handelt sich u.a. um: Änderung des Firmennamens, einer eventuellen Firmenverlegung, die Änderung des Stammkapitals, eines Geschäftsführerwechsels und/oder einer Löschungen einer Eintragungspflichtgen Tatsache.

Die Bekanntmachungen erfolgen in elektronischer Form und können online von jedermann eingesehen oder abgerufen werden. Eine Handelsregister Bekanntmachung erfolgt durch die jeweiligen Gerichte. Eine natürliche Person oder die Firma selbst kann eine  Handelsregisterbekanntmachung nicht selbstständig durchführen lassen. Sämtliche eintragungspflichtigen Tatsachen, die beim Handelsregister bekannt gemacht werden sollen, müssen durch einen Notar erfolgen, da die Handelsregisterbekanntmachung der notariellen Beglaubigung unterliegt.